Energieausweis

Pflichtdokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes ausweist.

Beim Verkauf und bei der Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht (§ 80 ff. Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Es gibt den Verbrauchsausweis (basiert auf realen Verbräuchen) und den Bedarfsausweis (basiert auf der Gebäudesubstanz). Kennwerte aus dem Ausweis müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.

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