Erbbaurecht
Das Recht, auf fremdem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu halten.
Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude Ihnen, das Grundstück aber dem Erbbaurechtsgeber, an den ein regelmäßiger Erbbauzins gezahlt wird. Die Verträge laufen oft 60 bis 99 Jahre. Beim Verkauf einer Erbbau-Immobilie sind Restlaufzeit, Erbbauzins und Zustimmungsrechte des Grundstückseigentümers wertbestimmend.
Kostenlos anfragen