Grundschuld

Grundpfandrecht zur Absicherung von Darlehen, eingetragen im Grundbuch.

Die Grundschuld sichert in der Praxis fast jede Immobilienfinanzierung ab. Anders als die Hypothek ist sie nicht an ein konkretes Darlehen gebunden und bleibt auch nach Tilgung bestehen, bis sie gelöscht wird. Beim Verkauf wird eine eingetragene Grundschuld in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht oder vom Käufer übernommen.

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