Nießbrauch
Umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie, oft bei Übertragungen in der Familie.
Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) erlaubt es, eine Immobilie zu nutzen oder zu vermieten, ohne Eigentümer zu sein. Er wird häufig bei Schenkungen an Kinder vereinbart: Die Eltern übertragen das Eigentum und behalten das lebenslange Nutzungsrecht. Ein eingetragener Nießbrauch mindert den Verkehrswert und ist bei Bewertung und Verkauf zu berücksichtigen.
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