Spekulationssteuer

Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen innerhalb von zehn Jahren.

Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, versteuert den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Ausgenommen ist selbst genutztes Wohneigentum, wenn es im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Vor einem Verkauf lohnt der Blick auf die Fristen — im Zweifel mit steuerlicher Beratung.

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