Verkehrswert

Der Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre.

Der Verkehrswert (auch Marktwert, § 194 BauGB) beschreibt den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre. Er wird über normierte Verfahren ermittelt: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Für Verkauf, Erbschaft oder Scheidung ist der Verkehrswert die wichtigste Ausgangsgröße.

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