Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung an die Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Immobiliendarlehens.
Wird ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt — etwa wegen eines Verkaufs —, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist (§ 489 BGB). Vor dem Verkauf lohnt die frühe Abstimmung mit der Bank.
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